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Background

Umsetzung des Basler Standortpakets hat begonnen

Die baselstädtische Stimmbevölkerung hat am 18. Mai 2025 die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes mit 63 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz enthält die Grundzüge des Basler Standortpakets unter anderem mit dem Fördergebiet Umwelt. Der Regierungsrat hat die zugehörige Verordnung verabschiedet.

Die Verordnung regelt die Details zur Förderung im Rahmen des Basler Standortpakets und schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und den Kanton. Sie ist gleichzeitig mit dem Gesetz am 30. Juni 2025 in Kraft getreten. Damit ist eine Förderung bereits im laufenden Jahr möglich. Je nach internationaler Entwicklung und den Erfahrungen mit der konkreten Förderung im Jahr 2025 sind in den Folgejahren Anpassungen möglich.

Maximaler Förderbetrag: Fünf Millionen Franken pro Jahr

Im Bereich Umwelt fördert der Kanton die Verminderung von direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) in Form von verminderten Tonnen CO2-Äquivalente (CO2eq) für überverpflichtend umgesetzte Massnahmen im Kanton und in der Schweiz. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO2eq im Kanton Basel-Stadt 150 Franken. In der übrigen Schweiz beträgt die Förderung 75 Franken pro verminderter Tonne CO2eq, wobei in beiden Fällen maximal 40 Prozent der Investitionskosten der umgesetzten Massnahmen vergütet werden. Zudem fördert der Kanton weltweit die Reduktion der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr. Die Förderung beträgt pro verminderter Tonne CO2eq 15 Franken. Der maximale Förderbetrag pro juristischer Person beträgt bei der weltweiten Reduktion fünf Millionen Franken im Jahr.

Schliesslich fördert der Kanton die Steigerung der Energieeffizienz anhand eingesparter Kilowattstunden (kWh) Energie. Die Förderung beträgt im Kanton 4 Rappen pro eingesparter Kilowattstunde Energie, in der übrigen Schweiz 2 Rappen pro eingesparter Kilowattstunde Energie.

Beitragsgesuche für das massgebende Geschäftsjahr 2024 müssen für alle Fördergebiete bis 30. September 2025 über eine elektronische Plattform eingereicht werden.

Zuständig für den Vollzug des Basler Standortpakets ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Das AWA prüft die Gesuche. Erste Auszahlungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Das AWA informiert auf seiner Website regelmässig über den aktuellen Stand der Umsetzung.

Eine Schweizer Käserei konnte die offerierte Anschlussleistung ihres Fernwärmeanbieters mehr als halbieren. Dies dank des neuen EnAW-Tools «Fossilfreie Wärmeversorgung».

Mittels des Tools hat EnAW-Berater Philippe Goffin der Käserei aufgezeigt, dass sie die Anschlussleistung auf 200 Kilowatt reduzieren kann – mit einem zusätzlichen Wärmespeicher von 16 Kubikmetern. Zum Vergleich: Die ursprünglich offerierte Anschlussleistung vom Fernwärmeanbieter der Käserei hatte 450 Kilowatt betragen. Die tiefere Leistung führt entsprechend zu niedrigeren Anschluss- und Leistungsgebühren für die Käserei. Diese können wiederum die Investitionskosten kompensieren.

«Fossilfreie Wärmeversorgung» eignet sich für grössere Liegenschaften und gewerbliche und industrielle Kunden

Und so funktionierts: Das Tool, das auf gemessenen oder berechneten Lastprofilen basiert, simuliert verschiedene Kombinationen aus Wärmeerzeugern und Speichergrössen. Auf diese Weise lassen sich die energetisch und wirtschaftlich sinnvollsten Konzepte ermitteln. Das Angebot «Fossilfreie Wärmeversorgung» eignet sich für grössere Liegenschaften sowie gewerbliche und industrielle Kunden mit Warmwasserversorgung (ohne Dampf).

Weitere Informationen

Der Treibhausgas-Ausstoss in der Schweiz hat sich erneut reduziert, wie das Treibhausgasinventar des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zeigt. Demnach betrug der Ausstoss im Jahr 2023 40.8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und somit rund 1 Million Tonnen weniger als noch 2022. Am stärksten sind die Emissionen im Industriesektor gesunken.

Die Industrie als Ganzes stiess im Jahr 2023 noch 9.07 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus. Das entspricht im Vorjahresvergleich einem Rückgang von 670 000 Tonnen. Gegenüber 1990, als noch 13.26 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente emittiert wurden, beträgt die Reduktion 4.19 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 31.6 Prozent, obwohl die Bruttowertschöpfung seither um 105.1 Prozent zugenommen hat.

Ohne Abfallverbrennung spart Industrie über 46 Prozent der Emisssionen ein

Noch deutlicher wird der Rückgang allerdings, wenn man die Abfallverbrennung herausrechnet: Dann haben sich die Emissionen in der Industrie gegenüber 1990 um 46.4 Prozent reduziert (von 11.53 auf 6.17 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente).

Auch im Gebäudesektor sind die Emissionen erneut zurückgegangen. Betrug der Ausstoss der Schweizer Gebäude im Jahr 2022 noch 9.4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, waren es ein Jahr später 9.1 Millionen Tonnen. Gegenüber 1990 haben die Gebäude 46 Prozent weniger CO2-Äquivalente emittiert.

Im Verkehrssektor belief sich der Ausstoss auf rund 13.7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und bleib damit gegenüber 2022 unverändert. Gegenüber dem Referenzjahr 1990 liegt der Rückgang bei acht Prozent.


Möchte Ihr Unternehmen auch Emissionen sparen? Dann melden Sie sich bei uns.

Bei der EnAW-Teilnehmerin Weibel & Co. AG ist seit Kurzem eine Software im Einsatz, die den Energieverbrauch steuert. Das Unternehmen aus Alberswil/LU kann dadurch nicht nur Energie sparen, sondern auch Geld.

Der markante Turm der Wydenmühle, wo die Weibel & Co. AG Tierfutter herstellt. (zvg)

Wenn viele Maschinen gleichzeitig eingeschaltet sind, entstehen unter Umständen Leistungsspitzen. Eine dieser Maschinen in der Wydenmühle ist dieser Kompaktor. (zvg)

Auch diese Würfelmaschine kommt zum Einsatz. (zvg)

Die App zeigt unter anderem Livedaten zur Stromnutzung. (zvg)

Leistungsspitzen kosten im Betrieb enorm viel. Diese entstehen, wenn viele Maschinen zeitgleich eingeschaltet werden. Die App von Aliunid macht solche Spitzen sichtbar. Nach dem geplanten Neubau werden die Leistungsspitzen in die Anlagensteuerung integriert und bei Überschreitung einer definierten Limite muss ein Warnsignal ertönen. Das Signal macht die Mitarbeitenden der Tierfutterproduzentin Weibel & Co. AG in Alberswil darauf aufmerksam, dass eine zuvor definierte Leistungsgrenze erreicht ist. Damit soll die App verhindern, dass zusätzliche Maschinen eingeschaltet werden, wenn dies nicht nötig ist. So werden Leistungsspitzen vermieden. «Leistungsspitzen verursachen bei einem stromintensiven Betrieb wie einer Futtermühle hohe Stromrechnungen», sagt Betriebsleiter Lukas Stofer. Das Verhindern solcher Leistungsspitzen spare der Futtermühle bares Geld.

Stofer kann über die Software den Stromverbrauch zudem so einstellen, dass dieser eine bestimmte Limite nicht überschreitet. «Ich kann zum Beispiel festlegen, dass der Verbrauch um zehn Prozent unter demjenigen vom Januar 2023 liegen soll», so Stofer. Der Betriebsleiter kann so das Einschalten der Maschinen zeitlich steuern, etwa dass sie erst dann eingeschaltet werden, wenn die Leistung zurückgeht. «Der grosse Vorteil ist, dass ich den Verbrauch live überwachen kann», sagt Stofer. «Beim Stromanbieter gibt es ja immer eine Verzögerung von 15 Minuten. Dadurch können wir mit den Daten des Smart Meters nur wenig anfangen.» Auch bei Strommangellagen könne man die Situation einfacher managen. Mit der eingegebenen Limite hat man jederzeit einen Überblick, wie viel Strom bereits gebraucht wurde und wie viel man noch zur Verfügung hat.

Weibel & Co. AG will Druckluftkompressoren ersetzen

Doch wie ist Stofer auf die Software gekommen? «Unser Strombroker hat mich auf diese Idee gebracht», berichtet der Betriebsleiter. «Dieser hatte moniert, dass die Daten, welche er bekomme, veraltet seien.» Die Datenerfassung für die Software sei unkompliziert gewesen, da die Wydenmühle schon Smart Meter habe.

Neben der Software hat die Weibel & Co. AG auch noch weitere Massnahmen ergriffen, um den Stromverbrauch zu senken. «Wir sind beispielsweise in dem Prozess, unsere Druckluftkompressoren zu ersetzen», sagt Stofer. Zudem hat der Betrieb eine Photovoltaikanlage installiert, von der er 95 Prozent des Stroms selber nutzt. «Und beim Ersetzen alter Maschinen achten wir darauf, auf neue Generationen von Motoren zurückzugreifen», so Stofer.

National- und Ständerat haben einer Gesetzesvorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zugestimmt. Diese soll Bund und Kantone dazu bringen, natürliche Ressourcen bei Produkten und Bauwerken zu schonen und Materialkreisläufe zu schliessen.

Gemäss dem neuen Gesetz müssen der Bund und die Kantone für die Schonung der natürlichen Ressourcen sorgen. Die im Ausland verursachte Umweltbelastung ist miteinbezogen. Zudem sollen Abfälle wiederverwendet oder stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sei, wie es heisst. Das gilt vor allem für verwertbare Metalle, Abbruchmaterial, Phosphor aus Klärschlamm, Stickstoffe aus Abwasserreinigungsanlagen und für Abfälle, die zur Kompostierung oder Vergärung geeignet sind.

In den Räten war die Vorlage umstritten gewesen. So gab es beispielsweise Unstimmigkeiten bezüglich Kompetenz des Bundesrates. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission im Nationalrat wollte, dass die Landesregierung Detailhändler ausdrücklich anweisen darf, unverkaufte biogene Produkte Biogasanlagen zuzuführen, die Plastikverpackungen aussortieren können. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.

Auf Importe bestimmter Waren in die EU gilt seit vergangenem Herbst das CO2-Grenzausgleichsystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Mit diesem will die EU unter anderem verhindern, dass der CO2-Ausstoss ins Ausland verlagert wird. Auch Schweizer Unternehmen sind von der Regelung betroffen.

Angenommen, eine Schweizer Firma erwirbt von einem Unternehmen in Asien Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff und veräussert das importierte Gut an ein Unternehmen in der EU. Seit vergangenem Herbst muss die betroffene Firma einen CBAM-Bericht einreichen. Und ab dem 1. Januar 2026 ist sie zusätzlich verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben.

Dies wegen des CO2-Grenzausgleichssystems CBAM, das die EU per 1. Oktober 2023 eingeführt hat. Die Regelung soll eine CO2-Verlagerung ins Ausland (carbon leakage) unterbinden, aber auch gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb schaffen. Zurzeit fallen nämlich rund 11 000 Herstellerbetriebe der vom CBAM betroffenen Rohmaterialien unter das Europäische Emissionshandelssystem (EHS). Für sie gelten teils strengere Regeln als für Betriebe, die nicht in der EU angesiedelt sind. Durch die zusätzliche CO2-Abgabe soll der nationale Markt wettbewerbsfähig bleiben. Vom CBAM befreit sind Sendungen, die einen Wert von 150 Euro nicht übersteigen.

Die EU hat eine Leitlinie für EU-Importeure und ein E-Learning in englischer Sprache publiziert. Darin wird der CBAM detailliert erklärt.